Mehr Netto Tipp 1

Kinderbetreuung statt Gehaltserhöhung!

Nehmen wir an, Ihr Chef erhöht Ihr Gehalt von bisher 3.000 Euro monatlich auf 3.250 € monatlich. Auf dem Girokonto kommen aber lediglich 86 Euro mehr an, als sonst. Was ist da passiert? Die hohen Abzüge schmelzen die großzügige Geste des Chefs, wie ein Eis in der Sonne.

Der Trick: Bitten Sie Ihren Chef lieber, statt der Gehaltserhöhung einen Zuschuss zu den Kosten für den Kindergarten Ihrer dreijährigen Tochter über  250 Euro zu gewähren! Übernimmt das Unternehmen die Kosten für Kindergarten, Tagesmutter & Ähnliches, werden keine Steuer- und Sozialabgaben abgezogen.

Solche Hilfen kann der Arbeitgeber außerdem Gewinn mindernd von der Steuer absetzen. Auch spart er sich im Gegenzug zu einer Gehaltserhöhung von 250 Euro jeden Monat den Arbeitgeberanteil von zusätzlichen 40 Euro.

Bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses sollten Sie die Variante des reduzierten Gehalts und der abgabefreien Bezuschussung ansprechen und auf die Vorteile für das Unternehmen hinweisen.

Ab dem Zeitpunkt der Einschulung Ihres Kindes, oder wenn es den Kindergartenplatz verliert, wird die Bezuschussung steuer- und abgabenpflichtig. Wichtig ist ebenfalls, dass das Kind außerhalb der eigenen Wohnung betreut  werden muss.

Richtlinie 21a, Abs. 1 Satz 2, Lohnsteuerrichtlinien