Mehr Netto Tipp 5

Telefonkosten beim Arbeitgeber absetzen!

Nehmen wir an, Sie telefonieren dienstlich mit dem privaten Handy bzw. dürfen mit dem Diensttelefon private Gespräche führen. Oder das betriebliche Faxgerät kann von Ihnen auch für private Sendungen genutzt werden.

Ihr Vorteil: All diese Nutzungen bleiben für Sie steuer- und abgabenfrei, und zwar in vollem Umfang. Wenn Sie die durch berufsbedingte Telefonate angefallenen Kosten nachweisen und Ihr Chef einer Erstattung zustimmt, können die Zahlungen wahlweise brutto oder netto entgegengenommen werden. Als Variante dazu darf Ihr Chef Ihnen monatlich 20 Euro pauschal ohne Steuer- oder Sozialversicherungsabzüge (für Sie). Dazu müssen Sie lediglich nachweisen können, dass berufliche Telefonate geführt wurden. Die tatsächlichen Telefongebühren sind dafür irrelevant.