Mehr Netto Tipp 9

Italienischkurs statt Gehaltserhöhung!

Nehmen wir an, die langerwartete Gehaltserhöhung steht nun endlich tatsächlich an. Dabei würden allerdings für das Unternehmen zusätzliche Abgaben und für uns natürlich eine erhöhte steuerliche Belastung mit einhergehen. Jetzt ist es aber so, dass wir privat oder auf Anraten der Firma zwölf Mal im Monat zum Computerkurs oder in eine Sprachschule gehen, damit wir unsere Chinesisch Kenntnisse für die Korrespondenz mit Fernost aufmöbeln können. Glück für uns und für die Firma.

Der Trick: Denn statt abgabenpflichtige Gehaltserhöhungen festzumachen, kann der Betrieb die Fortbildungen bezahlen oder in Höhe der geplanten Gehaltserhöhung bezuschussen. Kosten, die direkt oder indirekt (Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Materialkosten) gehören nicht zum Arbeitslohn und können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Wichtig! Die Fortbildung muss im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattfinden.