Mehr Netto Tipp 10

Belegschaftsrabatte!

Nehmen wir an, Ihr Unternehmen entschließt sich dazu, Sie am Gewinn teilhaben zu lassen. Eine Gehaltserhöhung zahlt sich für Sie nicht immer optimal aus, da noch eine Menge Versicherungsabgaben subtrahiert werden, bevor das Netto auf Ihrem Girokonto erscheint.

Der Trick: Der Betrieb könnte statt der auch für ihn selbst kostenintensiven Gehaltserhöhungen Waren oder Dienstleistungen für die Mitarbeiter kostenlos oder verbilligt anbieten. Denn jährlich steht Angestellten ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro zu. Das bedeutet, dass jeder Angestellte, selbst, wenn er seine Beschäftigung erst im Dezember antritt, für dieses Jahr Waren und Dienstleistungen vom Arbeitgeber in Höhe von 1.080 Euro steuerfrei annehmen darf. Und im nächsten Jahr wieder. Dabei entfallen auch für den Arbeitgeber die bei Gehaltserhöhungen üblichen Abgaben.

Betriebliche Altersversorgung

Nehmen wir an, wir wollen unsere Steuerliche Belastung senken. Ein toller Trick, das Brutto zu senken ist in allen Betrieben möglich.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Aus Sicht des Arbeitnehmers lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Die späteren Leistungen aus der Versorgung (Kapital, Rente) sind voll steuerpflichtig; da die Einkünfte im Alter regelmäßig geringer sind als in der Anwartschaftsphase, profitiert der Rentner vom geringeren Steuersatz. Durch seinen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung kann er Rücklagen für das Alter bilden und seine gesetzliche Rente ergänzen.

Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersversorgung (sogenannte Entgeltumwandlung), § 1a i.V.m. § 17 BetrAVG. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 4 % der BBG (West) in der DRV Mit der gleichen Methode können sich Auszubildende das Kindergeld sichern, wenn sie durch Einbezahlen in betriebliche Versicherungen direkt vom Brutto ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze halten.