Mehr Netto Tipp 2

Vermieten Sie Ihrem Chef Ihren Dienstwagen!

Nehmen wir an, Sie benötigen einen Dienstwagen.
Der Trick: Werden Sie selbst Unternehmer (Gewerbeanmeldung, Nebentätigkeit, keine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs1 UStG) mit dem Unternehmenszweck der gewerblichen Autovermietung. Kaufen Sie einen Wagen und vermieten ihn vertraglich an Ihre Firma, die diesen Wagen wiederum Ihnen als Dienstfahrzeug zur Verfügung stellt. Ganz offiziell mit entsprechender Dienstwagenklausel auch zur privaten Nutzung im Arbeitsvertrag.

Für Sie als Angestellter und Unternehmer hat dies den Vorteil, dass Sie die Umsatzsteuer vom Autokauf vom Finanzamt in voller Höhe zurückerstattet bekommen und die Firma darf die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen. Das Auto kaufen Sie sozusagen netto und der Betrieb hat einen sicheren Leasingpartner, der in seiner Doppeleigenschaft als dienstfahrzeugberechtigter Angestellter, da er auf eigenes Risiko vermietet, selbstverständlich mit dem “eigenen” Auto besonders sorgfältig umgeht. Zusätzlich können Sie als Angestellter Ihre beruflich bedingt zurückgelegten Kilometer als Werbungskosten (0,30 Euro/km) geltend machen. Hier haben Sie doppelt gespart!