Mehr Netto Tipp 5
Telefonkosten beim Arbeitgeber absetzen!
Nehmen wir an, Sie telefonieren dienstlich mit
dem privaten Handy bzw. dürfen mit dem
Diensttelefon private Gespräche führen. Oder das
betriebliche Faxgerät kann von Ihnen
auch für private Sendungen genutzt
werden.
Ihr Vorteil: All diese Nutzungen bleiben für Sie
steuer- und abgabenfrei, und zwar in
vollem Umfang. Wenn Sie die durch berufsbedingte
Telefonate angefallenen Kosten
nachweisen und Ihr Chef einer Erstattung
zustimmt, können die Zahlungen wahlweise brutto
oder netto entgegengenommen werden. Als Variante
dazu darf Ihr Chef Ihnen monatlich 20
Euro pauschal ohne Steuer- oder
Sozialversicherungsabzüge (für Sie). Dazu müssen
Sie
lediglich nachweisen können, dass berufliche
Telefonate geführt wurden. Die
tatsächlichen Telefongebühren sind dafür
irrelevant.