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Gemeinschaftskonten

Eheleute unterhalten häufig ein Gemeinschaftskonto. Sämtliche Einnahmen, wozu auch Zinserträge zählen, werden den Ehepartnern je zur Hälfte angerechnet. Dabei ist es unerheblich, von wem das angelegte Geld stammt oder wer der Verdiener des Vermögens ist.


Siehe hierzu auch: Freistellungsauftrag, Zinsabschlag, Sparerfreibetrag