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Erstattungsanspruch

Ein Erstattungsanspruch kann sich in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen ergeben. Das Strafrecht und das Zivilrecht kennen beispielsweise einen Erstattungsanspruch für Auslagen, die ein Verfahrensbeteiligter hatte, der den Prozess gewonnen hat. Ein Erstattungsanspruch kann auch aus dem Arbeitsvertrag entstehen, in dem der Arbeitgeber beispielsweise die Übernahme von Kosten für Dienstreisen oder Weiterbildungen zusichert. Bei zivilrechtlichen Verträgen entsteht ein Erstattungsanspruch aus Mängeln, die unter die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung und zur Produkthaftung ergeben. Im Strafrecht entsteht ein Erstattungsanspruch, wenn einem Straftäter die Straftat nachgewiesen werden kann und er dafür verurteilt wird. Dann hat er dem durch seine Straftaten entstandenen Schaden zu ersetzen, wobei hier in der Praxis der Begriff Schadensersatz verwendet wird. Das gilt auch für den Erstattungsanspruch, der sich aus Verletzungen des Patentrechts und des Urheberrechts ergeben kann.
In der täglichen Praxis hat der so genannte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch die größte Bedeutung, der aus dem Steuerrecht resultiert. Er regelt, dass der Fiskus Anspruch auf die Nachzahlung von Steuern hat und der Steuerpflichtige die Steuern zurückfordern kann, die er im Laufe eines Jahres nachweisbar zu viel bezahlt hat. Dafür kommen verschiedene gesetzliche Regelungen in Betracht. Dazu gehört der Paragraf 37 der Abgabenordnung, die Paragrafen 812 ff. BGB sowie der Paragraf 49 der Verwaltungsverfahrensordnung und der Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes.
Wissen sollte man, dass der Erstattungsanspruch in Deutschland auch als Gewohnheitsrecht anerkannt ist. Wer ihn auf dem Gerichtsweg geltend machen möchte, der kann sich inzwischen nicht nur auf die Gesetze selbst, sondern auch auf zahlreiche Präzedenzfälle der höchstrichterlichen Rechtssprechung beziehen.


Siehe hierzu auch: Gesamtschuldner