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Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer ist eine Abgabe, die bei natürlichen Personen auf das erzielte Einkommen gefordert wird. Die gesetzliche Basis für diese Steuer findet sich im Einkommenssteuergesetz. Die Einkommenssteuer macht mit einem erheblichen Drittel des Gesamtaufkommens einen erheblichen Anteil an den Einnahmen des Staates aus. Als Vorbild für die im 19. Jahrhundert eingeführte Einkommenssteuer gilt die 'income tax', die zu diesem Zeitpunkt in England praktiziert wurde. Eine Vereinheitlichung der vorher in den Ländern unterschiedlichen Einkommenssteuer wurde 1920 in Deutschland vorgenommen.
Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine Abgabe, die der Bund und die Länder gemeinsam vereinnahmen. Die dafür verantwortliche rechtliche Grundlage findet sich im Artikel 106 des deutschen Grundgesetzes. Diese Veränderung des Rechts wurde im Jahr 1955 im Rahmen eines Verfassungsänderungsgesetzes vorgenommen.
In der Deutschen Einkommenssteuer wird mit einer Progression gearbeitet. Das heiß, je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz. Allerdings müssen Gutverdiener keinen unendlich hohen persönlichen Steuersatz befürchten, denn in Form des Spitzensteuersatzes ist eine Deckelung erfolgt. Außerdem bleiben in der deutschen Einkommenssteuer bestimmte Beträge, die als Grundsicherung gelten, steuerfrei. Sie sind abhängig vom jeweiligen sozialen Status und der gewählten Steuerklasse des Pflichtigen.
Um die Jahreserklärung zur Einkommenssteuer sollte man sich nicht zu drücken versuchen. Einerseits kann sie der Fiskus zwangsweise einfordern und andererseits bietet sich damit die Chance, sich überzahlte Steuern durch das Geltendmachen von Freibeträgen und nachweisbaren anrechenbaren Kosten wieder zurück zu holen.


Siehe hierzu auch: Beschränkte Steuerpflicht, Unbeschränkte Steuerpflicht, Auslandsvermögen, Wohnsitzfinanzamt, Gewöhnlicher Aufenthalt, Progressionsvorbehalt