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Krankenbezüge

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zuzurechnen. Erhält der Arbeitnehmer nach Ablauf des Lohnfortzahlungszeitraums ein Krankengeld, so handelt es sich dabei um steuerfreie Bezüge. Für diese gilt jedoch ein Progressionsvorbehalt: Wenn der Arbeitgeber das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst, dann liegt auch hier ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.


Siehe hierzu auch: Progressionsvorbehalt