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Außergewöhnliche Belastung

Als außergewöhnliche Belastungen gelten Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen entstehen und die höher sind als die der überwiegenden Mehrheit von Steuerpflichtigen mit den gleichen Vermögensverhältnissen und dem gleichen Familienstand. Diese können dann steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu können die über dem zumutbaren liegenden Belastungen von den erzielten Einkünften abgezogen werden.

Praxistipp: Die Höhe der zumutbaren Belastung ermittelt sich aus dem im Jahr erzielten Einkommen und den Familienverhältnissen. So gelten beispielsweise für Steuerpflichtige mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 15.340 Euro und einer Anwendung der Grundtabelle Aufwendungen von 5 Prozent des Jahreseinkommens als zumutbar. Sind ein oder zwei Kinder vorhanden wären es zwei und bei mehr als zwei Kindern noch ein Prozent des erzielten Einkommens.


Siehe hierzu auch: Krankheitskosten, Kur