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Wohnungsbauprämie

Der Staat honoriert den Bau von Eigenwohnheimen mit der sogenannten Wohnungsbauprämie. Diese beträgt seit 2004 8,8 Prozent der jährlichen Bausparsummen. Der Höchstsatz liegt für Alleinstehende bei 512 Euro und für Verheirateten bei 1024 Euro über einen Zeitraum von 7 Jahren. Bei noch geringeren Bausparsummen als 512 Euro wird auch die Förderung verringert. Voraussetzung für die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist, dass das vorhandene Jahreseinkommen unter einem Betrag von 25.600 Euro liegt. Für verheiratete und gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich das maximale Jahreseinkommen. Sollten die Werbungskosten nicht über den Pauschbeträgen liegen, entspräche dies einem Bruttoarbeitslohn in Höhe von 27700 Euro bzw. 56200 Euro. Die Prämie kann beim Finanzamt von der Bank des Bauherrn angefordert werden. Wurde der Bausparvertrag erst nach dem 31.12.1991 abgeschlossen, so erfolgt die Zahlung der Wohnungsbauprämie erst nach der erfolgten Zuteilung. Bei älteren Bausparverträgen erfolgt die Zuteilung noch jährlich.


Siehe hierzu auch: Eigenheimzulage