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Werbungskosten

Zu den Werbungskosten zählen alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um ein Einkommen zu erzielen, zu erhalten oder zu sichern. Dabei können die Werbungskosten sowohl bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit wie auch bei der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder anderweitigen Einkünften entstehen. Bei der durchzuführenden Einkommenssteuererklärung müssen die Werbungskosten immer bei der jeweiligen Einkunftsart angegeben werden, wodurch die jeweiligen Einnahmen gemindert werden. Was die Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit oder aus Kapitalvermögen betrifft, können als Werbungskosten auch Pauschalbeträge angegeben werden. Dabei liegt der Pauschalbetrag für die Werbungskosten für eine nicht selbstständige Tätigkeit bei 920 Euro. Für Kapitalvermögen können Alleinstehende einen Pauschalbetrag von 51 Euro und Verheiratete einen Pauschalbetrag von 102 Euro in der Einkommenssteuererklärung angeben. Bei den sonstigen Einnahmen gilt ein pauschaler Betrag von 102 Euro für die Werbungskosten. Die Pauschbeträge sollten immer dann angegeben werden, wenn die tatsächlich entstandenen Werbungskosten geringer sind.


Siehe hierzu auch: Werbungskosten-Pauschbetrag