MehrNetto.de - Steuerlexikon


Weiterbildungskosten

Weiter- oder Fortbildungen können all jene Personen steuerlich geltend machen die in dem betreffenden Beruf bereits tätig sind. Als Beispiel: Ein Manager besucht ein Fortbildungsseminar über Führungsstile. Die daraus entstehenden Kosten können als Fortbildungskosten geltend gemacht werden und sind von den Ausbildungskosten abzugrenzen. Fortbildungskosten können entweder als Werbungskosten abgesetzt werden. Alternativ können die Kosten auch vom Arbeitgeber erstattet werden, sodass diese steuerfrei sind. Zur Anerkennung solcher Kosten müssen diese beruflich begründet oder vom Arbeitgeber eine Bescheinigung ausgestellt werden. Von ganz erheblichen Nutzen ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Fortbildungsmaßnahme sehr zum Wohle des Unternehmens ist. Somit droht keine Umwandlung von Fortbildungskosten zu Arbeitslohn. Als Fortbildungskosten können Seminargebühren, Reisekosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Kosten für Arbeitsmaterialien.