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Verbrauchssteuer

Zu den Verbrauchsteuern (indirekte Steuern) zählen all jene Steuern, welche Waren zum Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind. Beim Kauf der Ware zahlt der Endverbraucher die Steuer mit. Zur Gewährleistung der Steuererhebung werden sie beim Produzenten oder dem Verkäufer erhoben. Beispiele für Verbrauchsteuern sind die Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer oder auch die Alkoholsteuer. Es gibt vier verschiedene Gruppen der Verbrauchssteuern, die sich wie folgt unterscheiden: Steuern, die nur dem Bund zustehen wie z. B. Tabaksteuer, Brandweinsteuer, Schaumweinsteuer, Mineralölsteuer und Kaffeesteuer. Steuern, die nur dem jeweiligen Bundesland zustehen, ist die Biersteuer. Steuern, die dem Bund als auch den Ländern zustehen, ist die Einfuhrumsatzsteuer. Sowie Steuern die den Gemeinden oder Gemeindeverbänden zustehen, sind Getränkesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer und Jagd- und Fischereisteuer.