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Sonstige Einkünfte

Sonstige Einkünfte sind all jene Einkünfte, welche nach § 22 des Einkommensteuergesetzes wie folgt definiert werden: alle Leibrenten wie z. B. gesetzliche Ruhegelder, Einnahmen die aus sich wiederholenden Bezügen, Einkünfte die sich aus wiederholenden Zuschüssen und anderen Vorteilen wie z. B. Unterhaltsgeld, ergeben, sowie Einnahmen aus privaten Spekulationsgeschäften. Ferner gehören all jene Einnahmen wie Entschädigungen, amtliche Zulagen, bezuschusste Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Übergangs-, Überbrückungs-, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge sowie Altersvorsorgeverträge. Sonstige Einkünfte wie z. B. ein Lottogewinn zählen nicht zu dieser Einkunftsart und sind folglich steuerfrei. Ebenso sind private Veräußerungsgeschäfte, sofern diese keine Spekulationsgeschäfte sind, steuerfrei.