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Repräsentationsaufwand

Das Finanzamt kann sich vorbehalten, dass Betriebsausgaben unangemessen erscheinen und diese ablehnen. So ein Fall liegt vor, wenn das Finanzamt der Meinung ist, das eine teurere Ausstattung eines Geschäftsraumes oder ein wertvolles Auto privat genutzt wird und somit nicht zu den Betriebsausgaben zählt. Genaue Prüfungen werden in folgenden Fällen vorgenommen: Hotelkosten bei einer Geschäftsreise, Verpflegung von Geschäftsfreunden, Pkw-Kosten sowie bei Flugreisen und bei einer hochwertigen Ausstattung von Geschäftsräumen. Der Gesetzgeber ist mittlerweile jedoch angehalten, diese Entscheidungen großzügig zu treffen. Unter Berücksichtigung der Größe des Unternehmens, der Umsatzhöhe sowie die Anschauung einiger Geschäftspartner liegt eine Angemessenheit vor.


Siehe hierzu auch: Private Lebensführung