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Reisekostenerstattung

Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Reisekosten erstattet, so liegen für den Arbeitnehmer steuerfreie Einnahmen vor, wodurch der Abzug von Werbekosten komplett entfällt. Eine Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber ist vorteilhafter, weil der Arbeitnehmer die vollen 100 Prozent erstattet bekommt und nicht nur einen Pauschalbetrag hierfür ansetzen kann. Wenn ein Unternehmer die Reisekostenerstattung erhält, liegen Betriebseinnahmen vor, welche umsatzsteuerpflichtig sind. Werden die Reisekosten jedoch aus öffentlichen Kassen erstattet, so gelten diese Beträge nicht als Betriebseinnahmen und sind dadurch steuerfrei.


Siehe hierzu auch: Werbungskosten / Vermieter, Steuerfreie Einnahmen