MehrNetto.de - Steuerlexikon


Praxisgebühr

Seit dem 01.01.2004 wird die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal erhoben. Sie ist steuerlich den außergewöhnlichen Belastungen zuzuordnen. Eine steuerliche Entlastung entsteht nur dann, wenn die für den Steuerpflichtigen zumutbare Belastung überschritten wird.


Siehe hierzu auch: Außergewöhnliche Belastung