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Parkplatzkosten

Sofern der Arbeitnehmer einen Parkplatz anmietet, der sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsort befindet, gelten die Aufwendungen nicht als Werbungskosten und können demnach nicht steuerlich geltend gemacht werden. Mit der Entfernungspauschale sind auch die Parkplatzkosten abgefunden. Mietet jedoch der Arbeitgeber den Parkplatz an und überlässt diesen seinem Arbeitnehmer unentgeltlich, sieht der Fiskus darin keinen zusätzlichen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Auch Sozialabgaben werden nicht fällig.

Praxistipp: Es ist steuertechnisch günstiger, wenn der Arbeitgeber den Parkplatz anmietet und dem Arbeitnehmer kostenlos überlässt.


Siehe hierzu auch: Entfernungspauschale