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Lohnfortzahlung

Lohnfortzahlungen, beispielsweise im Krankheitsfall, stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt; danach erhält der Arbeitnehmer ein Krankengeld, das steuerfrei bleibt.


Siehe hierzu auch: Arbeitslohn