MehrNetto.de - Steuerlexikon


Kapitalertragssteuer

Als Kapitalertragssteuer wird eine besondere Form der Einkommenssteuer bezeichnet. Sie gehört zu Kategorie der Quellensteuern und wurde durch die Regelungen zu Abgeltungssteuer im Jahr 2009 novelliert. Damit wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, nicht den vollen und für alle geltenden Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen zu müssen. Seit dieser Novellierung ist auch eine Verrechnung der darunter fallenden Einkünfte zum persönlichen Satz der Einkommenssteuer möglich.
Unter die Kapitalertragssteuer fallen verschiedene Arten von Einnahmen. Dazu zählen Zinsen, die aus diversen Formen der Geldanlage erzielt werden. Die Palette reicht hier von einfachen Anlageformen wie dem Tagesgeld und dem Festgeld bis hin zu Renditen, die aus festverzinslichen Wertpapieren gezahlt werden. Auch auf Erträge aus Anlagen mit flexibler Verzinsung wie zum Beispiel den Anteilen an einem Investmentfonds werden mit der Kapitalertragssteuer belegt. Hinzu kommen Erträge, die aus Versicherungen erzielt werden. Auch die Gewinne, die durch 'stille' Beteiligungen erzielt werden, sind in der Kapitalertragssteuer mit erfasst. Das gilt auch für Renditen, die aus Termingeschäften erwirtschaftet werden. Eine weitere Basis der Berechnung der Kapitalertragssteuer sind Erlöse, die beim Verkauf von Wertpapieren und Versicherungen anfallen.
Vor der Berechnung der Kapitalertragssteuer können einige Ausgaben als Werbungskosten berücksichtig werden. Dazu zählen die Gebühren, die Investmentgesellschaften für die Verwaltung der Anteile verlangen. Auch die monatlichen Kontoführungsgebühren für Anlagekonten können abgezogen werden. Eine Grundsatzregelung für den Abzug ist der Sparerfreibetrag, der seit 2009 pro Person und Jahr 801 Euro beträgt. Er wird auch als Sparerpauschbetrag bezeichnet.


Siehe hierzu auch: Aktienoptionen, Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung