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Jahressteuerbescheinigung

Inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute haben ihren Kunden für jedes Kalenderjahr eine zusammengefasste Steuerbescheinigung auszustellen. In der Bescheinigung sind Kapitalerträge, sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften auszuweisen. Vom Gesetzgeber als Serviceleistung beziehungsweise Erleichterung für die Steuerpflichtigen dargestellt, stellt dies jedoch tatsächlich einen weiteren Schritt in dem Bemühen dar, das steuerliche Bankgeheimnis letztlich abzuschaffen. Für die Anrechnung von einbehaltenen Kapitalertragsteuern ist weiterhin die Vorlage von entsprechenden Steuerbescheinigungen erforderlich.