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Ich-AG

Seit dem 01.01.2003 wird mit der ICH-AG eine Vorstufe zur Selbstständigkeit besonders gefördert. Arbeitnehmer, welche zur Beendigung ihrer Arbeitslosigkeit eine selbstständige Arbeit aufnehmen werden durch das Arbeitsamt mit einem Existenzgründungsbeschuss und vielen weiteren Vergünstigungen belohnt. Die Höhe des Existenzgründungszuschusses staffelt sich, wobei zu Beginn der Selbstständigkeit im ersten Jahr 600 Euro monatlich gezahlt werden. Im folgenden Jahr erhält der Existenzgründer 360 Euro um anschließend noch ein Jahr 240 Euro pro Monat. Der Zuschuss ist steuerfrei und wird höchstens 3 Jahre gewährt. Zusätzlich sind noch die Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.


Siehe hierzu auch: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit