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Grund und Boden

Grundstücke werden zur steuerlichen Bewertung in Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt.
Gebäude unterliegen regelmäßig einer Wertminderung und können daher auch abgeschrieben werden. Im Gegensatz dazu unterliegt Grund und Boden keiner Wertminderung und darf somit auch nicht abgeschrieben werden.


Siehe hierzu auch: Abschreibung / linear, Gebäudeabschreibung, Grundstückumsätze