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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, welche mit einem (Einmanngesellschaft) oder mehreren Gesellschaftern geführt werden kann. Die Gründung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und ist ins Handelsregister einzutragen. Die Gesellschafter einer GmbH haften nur bis zur Höhe der Stammeinlage, die mindestens 25.000 Euro betragen muss. Als Kapitalgesellschaft ist die GmbH eine juristische Person und damit auch selbstständig rechts- und geschäftsfähig. Sie kann beispielsweise selbstständig Klage einreichen, Arbeits-, Darlehens- und andere Verträge mit ihren Gesellschaftern abschließen und wird auch zur Besteuerung veranlagt. Ihr Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer. Liegen Sitz und Geschäftsleitung im Inland, ist die GmbH unbeschränkt steuerpflichtig. Eine Kapitalgesellschaft ist kraft Rechtsform stets gewerblich tätig. Sofern keine Steuerbefreiung greift, unterliegt sie daher der Gewerbesteuer. Da im Unterschied zur Personengesellschaft weder Staffeltarif noch Freibetrag zur Anwendung kommen, ist die gewerbesteuerliche Belastung gegenüber einer Personengesellschaft zwangsläufig höher. Die Einbringung von Immobilien und Grundstücken in eine Kapitalgesellschaft unterliegt der Grunderwerbsteuer, da ein Rechtsträgerwechsel vorliegt.


Siehe hierzu auch: Gesellschafter