Geldwerte Vorteile sind Vorteile, die Arbeitnehmern aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zuflieÃen, ohne dass es sich dabei um Arbeitsentgelt handelt. Darf ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Firmenwagen auch zu privaten Zwecken nutzen, so gilt der private Nutzungsanteil steuerlich als geldwerter Vorteil. Auch das kostenlose Ãberlassen von Parkplätzen an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung gilt als geldwerter Vorteil und ist daher auch lohnsteuerpflichtig.