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Folgebescheid

Steuerbemessungsbescheide, Feststellungs- und Steuerbescheide können als Folgebescheide zugestellt werden. Die Feststellungen aus dem Grundbescheid sind für einen Folgebescheid bindend. Der Folgebescheid wird nur dann erteilt, wenn andere als für den Grundbescheid gültige Feststellungen im Nachhinein gültig sind. Ein Folgebescheid kann nur dann geändert oder aufgehoben werden, wenn auch der Grundbescheid geändert oder aufgehoben wird.