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Familienverträge

Arbeitsverträge mit Familienangehörigen werden nur dann vom Fiskus anerkannt, wenn sie gemäß einem üblichen Arbeitsvertrag, wie er auch gegenüber Dritten entsprechen würde, gestaltet sind. Ernsthafte Festlegungen und die tatsächliche Durchführung der vertraglich geregelten Vereinbarungen gelten als Voraussetzung für eine steuerrelevante Anerkennung. .

Praxistipp: Verträge, die Eltern mit ihren Kindern abschließen, sind per Gesetz nur dann gültig, wenn ein vom Vormundschaftgericht bestellter Betreuer an der Vertragsschließung beteiligt ist.


Siehe hierzu auch: Verbilligte Vermietung