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Erziehungsgeld

Das Erziehungsgeld wurde in Deutschland im Jahr 1986 eingeführt worden und löste die Zahlung des Mutterschaftsgeldes ab. Anfänglich wurde ein Betrag von 510 DM pro Monat gewährt. Das Erziehungsgeld wurde für Kinder gewährt, die bis zum 31.12. 2006 geborenen wurden. Mütter oder Väter, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren wurden, werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zum Elterngeld gefördert.
Dass das Erziehungsgeld zu Gunsten des Elterngeldes abgeschafft wurde, hatte gleich mehrere gute Gründe. Einerseits warfen die Kritiker ein, dass Frauen, die vor der Geburt des Kindes Hausfrauen waren, besser gestellt werden würden als Mütter, die zuvor berufstätig waren. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass vom Erziehungsgeld nur verheiratete Frauen und keine alleinerziehenden Mütter profitieren konnten. Außerdem bemängelte die Öffentlichkeit die starren Regelungen zum Erziehungsgeld, bei dem die möglichen drei Jahre nur am Stück genommen werden konnten. Dadurch wurden die Job- und Aufstiegschancen der Mütter erheblich eingegrenzt. Interessant am Erziehungsgeld war, dass es nicht wie das Elterngeld mit anderen sozialen Leistungen verrechnet werden konnte.
Das Elterngeld, das das Erziehungsgeld ablöste, bietet wesentlich flexiblere Nutzungen. Beispielsweise sind auch Vätermonate möglich. Hinzu kommt, dass das Elterngeld mit einer monatlichen Maximalsumme von bis zu 1.800 Euro deutlich großzügiger ausgelegt ist. Auch ist es gerechter, da die Zahlungshöhe abhängig vom vorherigen Einkommen berechnet wird.


Siehe hierzu auch: Steuerfreie Einnahmen