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Einkunftsermittlung

Darüber wie Einkünfte zu ermitteln sind, entscheidet immer die jeweilige Einkommensart. So ist zum Beispiel festgelegt, dass Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,, solche aus einem Gewerbetrieb oder selbstständiger Arbeit durch eine Einnahme/Überschussrechnung oder mittels eines Betriebsvermögensvergleichs ermittelt werden. Für die Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden in den meisten Fällen Durchschnittswerte genutzt.

Praxistipp: Die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, sowie die sonstigen Auskünfte zählen zu den Überschusseinkunftsarten. Hier wird der Gewinn durch die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten ermittelt.