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Einkommensteuervorauszahlungen

Innerhalb eines festgesetzten Zeitraums - meistens am Ende des Jahres - werden Steuern erhoben. Je nach Veranlagung sind aber Vorauszahlungen zu leisten. Die Höhe wird in der Regel vom Vorjahr angesetzt. Die allermeisten Steuern sind am Ende eines Quartals fällig. Einen kürzeren oder längeren Zeitpunkt gilt meistens für die Umsatzsteuer. Das Finanzamt kann eine festgesetzte Vorauszahlung an die tatsächliche Einkommensentwicklung anpassen. Somit kann die Steuerbehörde höhere Vorauszahlungen einziehen, aber bei einer schlechteren Einkommensphase reduzieren.

Praxistipp: Einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung beim zuständigen Finanzamt sollten sie stellen, wenn sich Ihre Einkünfte verschlechtert haben.


Siehe hierzu auch: Einkommensteuertarif