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Abrechnungsbescheid

Unter einem Abrechnungsbescheid versteht man einen Verwaltungsakt, der vor allem dann durch die Finanzbehörde erlassen wird, wenn es zu Streitigkeiten über Steueransprüche kommt. Zumeist erfolgt er auf Antrag des Steuerpflichtigen. Abrechnungsbescheide kommen so bei den folgenden Streitpunkten zum Einsatz: Rückerstattungsansprüche, die durch falsch geleitete Zahlungen entstehen sowie Erlöschen eines Anspruchs durch Anfechtung oder Zahlung. Auch bei einem Konflikt über Steuerabzugsbeträge sowie Steuervorauszahlungen kann die Finanzbehörde durch das Erlassen eines Abrechnungsbescheids entscheiden.
Es besteht die Möglichkeit, gegen den Abrechnungsbescheid Einspruch zu erheben. Dieser beinhaltet die Feststellung, ob und in welchem Umfang (bei geleisteten Teilbeträgen) die sich aus dem Steuerbescheid ergebenden Zahlungsverpflichtungen erloschen sind. Gründe für das Erlöschen der Steuerbeträge sind beispielsweise Zahlung, Erlass, Aufrechnung oder auch die Verjährung des Anspruchs. Erteilt wird der Abrechnungsbescheid gewöhnlich durch die Finanzkasse. Wenn es jedoch Streit über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen oder über die Rückforderung von falsch erstatteten Beträgen gibt, ist die Veranlagungsstelle für den Abrechnungsbescheid zuständig.


Siehe hierzu auch: Zuwendung