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Vergleichsmiete

Als Vergleichsmiete oder ortsübliche Miete wird diejenige Miete bezeichnet, die üblicherweise für eine nach Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Beschaffenheit sowie Lage vergleichbare Wohnung vereinbart wird.


Siehe hierzu auch: Mietverhältnis zwischen Angehörigen, Verbilligte Vermietung