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Mehrwertsteuer

Vor 1973 wurde die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet. Die Umsatzsteuer zählt zu den Verkehrssteuerarten, welche sowohl vom privaten Verbraucher als auch von öffentlichen Verbrauchern, auf Waren oder Dienstleistungen zu entrichten ist. Unternehmer können für Güter und Leistungen die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Die Rückzahlung der Umsatzsteuer erfolgt mit dem Vorsteuerabzug. Somit sind die Gewinne der Unternehmen umsatzsteuerfrei. Die zu erbende Umsatzsteuer auf Waren und Leistungen sind an das Finanzamt zuzahlen. Zu diesem Zwecke zahlen die Unternehmen monatlich, quartalsweise oder jährlich den Vorsteuerabzug an das Finanzamt. Die zu erhebende Umsatzsteuer wird für Lieferungen und Leistungen erhoben. Seit 01.01.2007 beträgt der Steuersatz 19 Prozent, die ermäßigte Steuer wie z. B. auf Zeitschriften, Nahrungsmittel oder Hotelübernachtungen beträgt 7 Prozent. Kleinunternehmer können umsatzsteuerbefreit sein. Von der Umsatzsteuerregelung können bestimmte Berufe, wie z. B. Ärzte ausgeschlossen sein.