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Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften sind Gesellschaften, die entweder die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) haben. Da Kapitalgesellschaften zu den juristischen Personen zählen, sind sie selbstständig rechts- und geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie beispielsweise selbstständig Klage einreichen können und zur Besteuerung veranlagt werden. Der Gewinn von Kapitalgesellschaften unterliegt der Körperschaftsteuer. Hat eine Kapitalgesellschaft ihren Sitz sowie ihre Geschäftsleitung im Inland, ist sie unbeschränkt steuerpflichtig. Kraft ihrer Rechtsform sind Kapitalgesellschaften gewerblich tätig. Sofern keine Steuerbefreiung greift, unterliegen sie daher der Gewerbesteuer. Da dabei im Unterschied zu Personengesellschaften weder ein Staffeltarif noch ein Freibetrag zur Anwendung kommt, ergibt sich - verglichen mit einer Personengesellschaft - zwangsläufig eine höhere Gewerbesteuerbelastung. Das Einbringen von Immobilien beziehungsweise Grundstücken in eine Kapitalgesellschaft ist grunderwerbsteuerpflichtig, weil dabei ein Rechtsträgerwechsel stattfindet.


Siehe hierzu auch: Juristische Person, Grunderwerbsteuer