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Herstellungsaufwand bei Gebäuden

Nach erfolgreicher Fertigstellung, Renovierung, Sanierung eines Gebäudes bzw. eines Anbaues an einem Gebäude wird der neue Wert des Gebäudes taxiert. Dies nennt sich Herstellungsaufwand an Gebäuden. Solche Aufwendungen können sowohl Materialkosten wie auch Dienstleistungen sein. Der Bau gilt als erweitert, wenn er aufgestockt oder angebaut wird. Auch eine Erweiterung von Grund und Boden kann sich der Wert des Hauses erhöhen. Eine Renovation oder eine Sanierung muss aber den Gebrauchswert deutlich erhöhen und das Gebäude muss über einen großen Zeitraum hinweg weiter zu nutzen sein. Einzelne Baumaßnahmen müssen mindestens einen Nettowert von 2100 Euro betragen. Somit gilt der Aufwand als Erhaltungsaufwand.


Siehe hierzu auch: Erhaltungsaufwand, Gebäudeabschreibung