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Grundlagenbescheid

Als Teil des gesamten Steuerverfahrens löst ein Grundlagenbescheid noch keinerlei Zahlungsverpflichtung bezüglich einer eventuell bestehenden Steuerschuld aus. In einem Grundlagenbescheid erfolgt beispielsweise die Zertifizierung eines Vertrages zur Altersvorsorge oder die Anerkennung eines Schwerbehindertenstatus. Der Grundlagenbescheid darf bei Unstimmigkeiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angefochten werden.


Siehe hierzu auch: Folgebescheid