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Familienzuschläge

Zahlt der Arbeitgeber Familienzuschläge, gelten diese als zusätzliches, steuerpflichtiges Einkommen. Allerdings sind Beihilfen anlässlich einer Eheschließung oder der Geburt, steuerfrei. Allerdings ist dabei die Höhe der Beihilfe maßgebend.


Siehe hierzu auch: Familienverträge, Heiratsbeihilfe