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Familienkasse

In Deutschland ist für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes die Familienkasse zuständig. Kindergeldberechtigte Personen erhalten das Kindergeld von der Familienkasse auf Antrag. Die Festsetzung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und wird per Bescheid mitgeteilt. Die Familienkasse gehört zur Bundesarbeitsverwaltung und ist dem Arbeitsamt angeschlossen.


Siehe hierzu auch: Kinderfreibetrag