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Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage ist eine im Jahr 2006 ausgelaufene Förderung der Bundesregierung, die zur Schaffung von selbst genutztem Wohnraum gewährt worden ist. Aber alle laufenden Förderungen werden noch in vollem zugesichertem Umfang bedient. Dabei gibt es zwei Stufen. Alle Wohnungen und Eigenheime, die spätestens am 31. Dezember 2003 gekauft oder fertig gestellt worden sind, werden noch mit fünf Prozent der Herstellungskosten bis zu einer Maximalgrenze von 2.556 Euro für einen Neubau gefördert. Bei Eigentumswohnungen werden 2,5 Prozent der Anschaffungskosten zugrunde gelegt. Für selbst genutzten Wohnraum in Altbauten wurde eine Zulage von 1.278 Euro gewährt. Wer Kinder hat, darf sich freuen, denn er bekommt pro Kind noch einmal 767 Euro an Eigenheimzulage gewährt.
Die zweite Stufe der Eigenheimzulage gilt für Eigentumswohnungen und Eigenheime, die in den Jahren 2004 fertig gestellt oder gekauft worden sind. Hier liegt die Förderhöhe bei einem Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten pro Jahr. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 1.250 Euro. Kinder werden mit einem Betrag von 800 Euro pro Jahr und 'Nase' bedacht. Die Eigenheimzulage wird jährlich vom zuständigen Finanzamt bezahlt.
Wer noch zu den denjenigen Haus- oder Wohnungsbesitzern zählt, die die Eigenheimzulage bekommen, der darf den Zahlungseingang in Abhängigkeit von den Bearbeitungszeiten der Banken zum Ende der dritten Märzwoche eines jeden Jahres erwarten, denn sie wird vom Fiskus immer am 15. März zur Auszahlung gebracht.