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Bagatellgrenzen

Kapitalertragssteuer wird nur berechnet, wenn Zinsen unter dem Bagatellzinssatz oder der Bagatellgrenze liegen. Ebenfalls entfällt die Kapitalertragssteuer, wenn einzelne Guthaben pro Kalenderjahr gutgeschrieben werden und die Grenze 10 Euro nicht übersteigt. Keine Pflichten seitens der Bank Kapitalsteuer einzubehalten oder abzuziehen besteht, wenn der Zinssatz oder Bonus unter einem Prozent liegt. Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer Bankgeschäfte wie zum Beispiel Barabhebungen, Lastschriften, Überweisungen, Scheck- oder Wechseleinreichungen tätigen kann.

Praxistipp: Zinsen, welche für Guthaben auf Bausparkonten anfallen, können unter die Bagatellgrenze fallen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Zins bzw. Bonus nicht oberhalb von einem Prozent liegt bzw. im laufenden Kalenderjahr oder im vorigen Jahr eine Arbeitnehmer-Spazulage gezahlt bzw. eine Wohnungsbauprämie gewährt oder festgelegt wurde.


Siehe hierzu auch: Kapitalertragssteuer