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Altersvermögensgesetz

Seit dem 26. Juni 2001 wird mit dem sogenannten Altersvermögensgesetz der Aufbau einer privaten, kapitaldeckenden Altersvorsorge staatlicherseits gefördert. Alle Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, können diese Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen.


Siehe hierzu auch: Riester-Rente/ Besteuerung