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Abgabenordnung

Die Abgabenordnung bildet das grundlegende Regelwerk der Besteuerung in Deutschland. Sie ist gültig für alle Arten der Besteuerung hinsichtlich Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung. Dies betrifft auch Steuervergünstigungen, die unter Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Gemeinschaft fallen. Voraussetzung ist, dass die Steuern und Steuervergünstigungen entweder durch die Bundes- oder eine Landesfinanzbehörde verwaltet werden.
Die Abgabenordnung besteht aus neun Teilen:
1. Einleitende Vorschriften: Grundbegriffe, Definitionen, Anwendungsbereich der AO, Steuergeheimnis, Zuständigkeit der Finanzbehörden.
2. Steuerschuldrecht: Grundsätze des Verhältnisses zwischen Staat und Steuerschuldner. Grundlage für das Besteuerungsverfahren.
3. Allgemeine Verfahrensvorschriften: Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit hinsichtlich der Besteuerung, Verwaltungsakte, Verfahrensgrundsätze.
4. Durchführung der Besteuerung: Vorschriften die Durchführung des Besteuerungsverfahrens betreffend. Erfassung von Steuerpflichtigen, Festsetzungsverfahren, Feststellungsverfahren, Außenprüfung, Steueraufsicht und Steuerfahndung.
5. Erhebungsverfahren: Fälligkeit und Erlöschen von Steuern, Stundung, Steuererlassung, Verjährung und Verzinsung von Ansprüchen.
6. Vollstreckung: Zwangsvollstreckung bei nicht erfolgter Zahlung von Steuern
7. Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren: Einspruchverfahren der Steuerpflichtigen, Verfahrensvorschriften.
8. Straf- und Bußgeldvorschriften: Materielle Vorschriften über Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung).
9. Schlussvorschriften: Einschränkung der Grundrechte als Gesetzesvorbehalt


Siehe hierzu auch: Ermessen