MehrNetto.de - Steuerlexikon


Geschäftsführergehalt

Ist ein Gesellschafter einer GmbH gleichzeitig auch als Geschäftsführer tätig, so unterliegen seine Vergütungen dem Fremdvergleich. Bei einem solchen Fremdvergleich wird geprüft, ob ein Geschäftsführer der nicht Gesellschafter ist, dasselbe Einkommen erzielt hätte. Zu der Frage welches Einkommen für einen Geschäftsführer angemessen ist liegen bereit einige Entscheidungen von Gerichten vor. So gibt es beispielsweise eine Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts, dass ein Geschäftsführergehalt dann angemessen ist, wenn es bei einem hohen Arbeitseinsatz bis zu drei Viertel des durch die Gesellschaft erzielten Betriebsergebnisses beträgt. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes gibt es dagegen keine einheitlichen Regelungen, welches Gehalt für einen Geschäftsführer angemessen ist. Dieser geht immer von einer Einzelfallentscheidung aus bei der unter anderem die Art und der Umfang der Tätigkeit, die Vergütung der Geschäftsführer in ähnlichen Betrieben, die vorhandenen Ertragsaussichten der Gesellschaft sowie das Verhältnis des Gehalts zum erzielten Betriebsergebnis berücksichtigt werden müsse.
Dazu liegen auch Urteile vor, nach denen das Gehalt des Geschäftsführers nicht den gesamten Gewinn in Anspruch nehmen darf. Zum Gehalt eines Geschäftsführers zählt ein mögliches Festgehalt zuzüglich Zusatzvergütungen, Pensionszusagen sowie Sachbezügen. Sowohl die einzelnen Bestandteile des Gehalts wie auch das gesamte Gehalt müssen angemessen sein.


Siehe hierzu auch: Gesellschafter