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Zu versteuerndes Einkommen

Für die Berechnung von zu versteuerndem Einkommen wird die tarifliche Einkommenssteuer eingesetzt. Diese Berechnung funktioniert dabei folgendermaßen: Die Summe aller positiven Einkünfte, addiert mit dem Hinzurechnungsbetrag nach dem Gesetz über Auslandsinvestitionen, weniger ausländischer Verluste bei einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen weniger ausgleichsfähiger negativer Summen dieser Einnahmen gleich die Summe der Einnahmen weniger dem Altentlastungsbetrag weniger dem Abzug für Landwirte und Forstwirte gleich dem Gesamtbetrag der Einkünfte weniger dem Verlustabzug von Verlusten, weniger etwaiger Sonderausgaben weniger außergewöhnlicher Belastungen weniger der Förderung über Wohneigentum weniger dem Verlustabzug weniger der ausländischen Steuern vom Einkommen addiert mit dem hinzuzurechnenden Einkommen weniger der Kinderfreibeträge weniger dem Haushaltsfreibetrag weniger dem Härteausgleich ist gleich dem zu versteuerndem Einkommen.


Siehe hierzu auch: Einkommensteuervorauszahlungen, Einkommenssteuer