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Zero-Bonds

Von Zero-Bonds spricht man im Steuerrecht, sobald es um sogenannte Nullkupon-Anleihen geht. Konkret handelt handelt es sich um Schuldverschreibungen bzw. festverzinsliche Wertpapiere, deren Zinsen sich aus der Differenz von Emissionspreis und dem Einlöse-Wert bei Veräußerung oder am Ende der Laufzeit berechnen. Sobald eine Auszahlung erfolgt, entstehen im steuerrechtlichen Sinn Einnahmen aus Kapitalvermögen. Die Laufzeit von Zero-Bonds beträgt in der Regel 30 Jahre. Bei vorfristiger Veräußerung zählt die Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis als Rendite.