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Werbungskosten / Vermieter

Vermieter haben grundsätzlich typische Anwendungen, die steuerlich als Werbungskosten betrachtet werden können. Dazu zählen beispielsweise Abschreibungen. Ebenso das Büromaterial, welches regelmäßig benötigt wird. Auch die dauernden Lasten und die Fahrtkosten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dazu kommen Nebenkosten, Gebühren für mögliche Makler, Kontoführungsgebühren, Reparaturkosten und Telefonkosten. Auch die Rechnungen für Steuerberater, für notwendiges Werkzeug oder die Schuldzinsen können steuermindernd eingesetzt werden.

Praxistipp: Sofern eine Immobilie gemischt genutzt wird, muss die Zuordnung der Kosten gewissenhaft erfolgen. Bei einer falschen Zuordnung der Kosten kann vor allem während der Bauphase ein hoher Betrag möglicher Werbungskosten verloren gehen.


Siehe hierzu auch: Verträge zwischen Angehörigen