MehrNetto.de - Steuerlexikon


Vermögensübertragung

Eine Vermögensübertragung kann entweder eine Voll- oder eine Teilübertragung sein. Eine Vollübertragung ist eine Verschmelzung und eine Teilübertragung ist eine Aufspaltung. Ein Rechtsträger hat die Möglichkeit sein gesamtes Vermögen auf einen anderen Rechtsträger zu übertragen. Dieses ist unter Auflösung ohne Abwicklung möglich. Entscheidend dabei ist, dass hierfür eine Gegenleistung für die anderen Anteilsinhaber erfolgen muss, welche jedoch nicht aus Anteilen oder Mitgliedschaften bestehen darf. Bei einer Teilübertragung ist es möglich, das Vermögen durch eine zeitgleiche Übertragung einzelner Vermögensteile auf andere Rechtsträger aufzuspalten. Dazu besteht ebenfalls die Möglichkeit, nur einen bzw. mehrere Teile des Vermögens zur Übertragung abzuspalten. Als dritte Variante können ein oder mehrere Teile gegen Gewährung einer Gegenleistung aus dem Vermögen ausgegliedert werden.